Tragen von künstlichen Nägeln in der Pflege untersagt

Mitarbeitern im sozialen Dienst eines Altenheims kann das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Aachen in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Die Klägerin ist als Helferin im sozialen Dienst eines Altenheims beschäftigt. Mit der Anweisung ihres Arbeitgebers, die ihr das Tragen ihrer Gelnägel im Dienst…