Jedem Rind steht rund um die Uhr ein eigener Liegeplatz zu

Bei der Haltung von (Jung-)Rindern im Liegeboxenstall muss grundsätzlich ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von mindestens 1:1 gewährleistet sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster zu einem Eilantrag eines Landwirts entschieden. Der Kreis Borken hatte ihm gegenüber im Mai 2019 mit sofortiger Wirkung angeordnet, die Zahl der in seinem Boxenstall gehaltenen Rinder der Anzahl der im Stall vorhandenen und…