“Düsseldorfer Tabelle”: Bedarfssätze für den Kindesunterhalt steigen

Seit 40 Jahren gibt das Oberlandesgericht Düsseldorf die bundesweit geltende “Düsseldorfer Tabelle” zur Bestimmung des Kindesunterhalts heraus. Zum 1. Januar 2020 ergeben sich mehrere Änderungen. Sie betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbstbehalte. Die Anhebung…