Werbung für den eigenen Arbeitgeber am privaten Auto

Zahlt ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter Geld für Werbung an deren Privatfahrzeug, unterliegt die Zahlung der Lohnsteuer. Im konkreten Fall am Finanzgericht Münster hatten die betroffenen Angestellten Kennzeichenhalter an ihren Autos mit der Firmenwerbung angebracht. Hierzu wurden zwischen beiden Seiten Mietverträge über Werbeflächen an den privaten Fahrzeugen abgeschlossen. Als Entgelt wurden 255 Euro im Jahr…