Explodierende E-Zigarette auf dem Firmenhof ist kein Arbeitsunfall

Eine 27-jährige Wuppertalerin ist mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls mit einem E-Zigaretten-Akku erfolglos geblieben. Zu ihrer beruflichen Tätigkeit gehörte die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers. Sie nutzte am Tag des Unfalls ein E-Zigaretten-Gerät und führte einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit. Nach dem morgendlichen Aufschließen der Filiale nahm sie den Dienstschlüssel in…