Hundehalter haftet für Schäden durch ausgelöstes “Getümmel”

Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar. Darum haftet der Hundehalter, wenn infolge des so entstandenen “Hundegetümmels” ein Schaden entsteht. Das hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz abgeändert. Der Vorfall ereignete sich, als die…