Einsicht des Betriebsrats in digitale Personalakten

Ein Betriebsrat erhält keine Einsicht in eine digitale Personalakte eines Mitarbeiters ohne dessen Zustimmung. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht. Im vorliegenden Fall war das Unternehmen ein Anbieter für Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz, Datendienste und Breitbandinternet. Bei ihr ist ein Gesamtbetriebsrat gebildet. Zudem bestehen zwölf örtliche…