Krankschreibung zukünftig per Videosprechstunde möglich

Vertragsärzte können zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen. Eine entsprechende Anpassung seiner Arbeitsunfähigkeits-​Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juli beschlossen und dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung tritt die Regelung mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Als Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt insbesondere, dass…