Aufwendungen für die Erstausbildung sind keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) nach Anhörung des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Im Streitfall hatte eine Studentin Aufwendungen für ihr Erststudium als Werbungskosten geltend gemacht. Da sie in den Streitjahren keine beziehungsweise nur geringfügige…