Vorsteuerabzug für die Renovierung eines Homeoffice

Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Dies gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Renovierung des beruflich genutzten Büros oder eines Besprechungsraums, sondern auch für Aufwendungen eines Sanitärraums. Dies allerdings nur…