Änderungen eines Testaments nur auf einer Kopie
Zwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. In einem verhandelten Fall vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Erblasserin zunächst gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Erbvertrag geschlossen, mit dem sie…

