“Lockdown light”: Schließungen ja, aber keine allgemeine Maskenpflicht

Zu den jüngsten Verordnungen zum Schutz in der Corona-Pandemie und im Rahmen des sogenannten „Lockdown light“ hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Tagen mehrere Entscheidungen getroffen. Die Anordnung, dass Fitnessstudios und Gastronomiebetriebe schließen müssen, wurde vorerst bestätigt. Die allgemeine Maskenpflicht in der Stadt Düsseldorf und die pauschalen Versammlungsbeschränkungen verfügt durch die Stadt Köln…