Korrekte Form von Kündigung und Arbeitszeugnis

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer persönlich überreicht oder per Post zugestellt werden. Dieses Vorgehen hat das Landesarbeitsgericht München (Az. 3 Sa 362/21) in einem jetzt veröffentlichten Urteil bestätigt, auf das auch der VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte hinweist. Im betreffenden Verfahren hatte der Arbeitgeber lediglich ein Foto des Schreibens per…