Arbeitsvertrag: Scan einer Unterschrift reicht nicht aus

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für wenige Tage geschlossen wird. So ein rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Klägerin war für einen Personalverleiher tätig, mit dem sie über mehrere Jahre mehr als 20 kurzzeitig befristete Arbeitsverträge schloss. Diese bezogen sich…