Rentenversicherungspflicht eines Franchisenehmers

Die soziale Schutzbedürftigkeit von Ein-Mann-Franchisenehmern beruht nicht auf dem vertriebenen (materiellen oder immateriellen) Produkt, sondern auf der Macht- und Interessenkonstellation des Franchisevertrags. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Geklagt hatte ein Lehrer, der eine Nachhilfeeinrichtung betreibt und dort selbst unterrichtet. Der Schwerpunkt liege aber nicht im Unterricht, sondern in der Organisation und Verwaltung, teilte…