Falsche Polizeiuniform mit Buchstabensalat teuer bestraft
Eine falsche Polizeiuniform ist nicht immer als Kostüm oder Scherz zu verstehen. Das hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gezeigt. Wegen unbefugten Tragens von Uniformen wurde ein Angeklagter zu einer Geldstrafe verurteilt. 30 Tagessätze zu je 55 Euro hat er zu zahlen. Der heute 43-jährige Angeklagte aus Borchen fuhr zur Mittagszeit mit seinem Pedelec auf…