Lehrergehalt: Unterschied zwischen Sekundarstufe I und II

Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II erworben haben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die Lehrbefähigung für Sekundarstufe I erlaubt, an Grund-, Haupt- und Realschule sowie für die Klassen…