Coronaschutz am Arbeitsplatz – was gilt ab 1. Oktober 2022?

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt ein neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die vorerst bis zum 7. April 2023 gelten sollen. In dem Zuge wurde auch SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch einmal angepasst. Der VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte e. V., dem auch die Schmitter Rechtsanwälte angehören, hat die wichtigsten Informationen für die Unternehmen noch einmal zusammengefasst: Der Gesetzgeber…