Grundsatzurteil: Urlaubsanspruch verjährt nach drei Jahren, wenn …

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings beginnt diese erst am Ende des Kalenderjahrs, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Das hat des Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden.…