Spendenbescheinigung für Mitgliedsbeitrag im Musikverein

Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, können nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung im Einkommensteuergesetz (§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG) schließt jedoch unter anderem bei Vereinen den…