Arbeitslosengeld: Pandemiefolgen bei Sperrzeit berücksichtigen

Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall bei der Beurteilung der Sperrzeit des Arbeitslosengelds vor. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Der Kläger war seit dem Jahr 2000 mit einer Eventagentur selbstständig. Aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen in seiner Branche stellte er diese Tätigkeit…