Mehr Geld wegen ausgebliebener Sanierung der sanitären Anlagen

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass der Arbeitgeber konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede handelt. Das beklagte Unternehmen schloss mit der IG Metall im Jahr…