Auslistung aus der Suchmaschine Google gut begründen

Um Einträge über sich aus Suchmaschinen entfernen zu lassen, muss man gute Gründe vorlegen. Da zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der vorab den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Auslegung der Datenschutzgrundversorgung – hier Art. 17 Abs. 1 DS-GVO – hinzugezogen hatte. Der Kläger ist für verschiedene Gesellschaften, die Finanzdienstleistungen anbieten, in verantwortlicher Position…