Fotos mit einer Drohne fallen nicht unter die Panoramafreiheit

Mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet entschieden. In zwei vom Verlag veröffentlichten Büchern werden Kunstwerke auf Bergehalden im Ruhrgebiet vorgestellt. Dafür sind auch Fotografien der Kunstwerke “Sonnenuhr mit Geokreuz”, “Spurwerkturm”,…