Bescheid des Jobcenters nur auf Hochdeutsch

Auf eigenen Wunsch hin wies das Jobcenter einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine Arbeitsgelegenheit in einem Bauernmuseum zu. Den Bescheid wollte er allerdings in plattdeutscher Sprache erhalten und begehrte seine Forderung sogar auf dem Rechtsweg. Ohne Erfolg. Das Sozialgericht Detmold und im Berufungsverfahren das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen wiesen seine Klage ab. Der Mann habe keinen…