Trinkgelage im Weinkeller des Arbeitgebers endete mit der Kündigung

Nach einem Trinkgelage in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers haben sich beide Parteien nach einer Empfehlung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers noch stattgegeben. Der Kläger war für eine Winzergenossenschaft aus Süddeutschland als Gebietsmanager Mitte in Nordrhein-Westfalen im Außendienst tätig. Am 12. Januar…