Einzimmerwohnung zeitweise an einen Dritten untervermieten
Auch eine Einzimmerwohnung darf untervermietet werden, wenn der Hauptmieter in der Wohnung noch persönliche Gegenstände hat, die seiner alleinigen Nutzung vorbehalten sind. Der Anspruch des Mieters auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten gemäß § 553 Abs. 1 BGB sei auch hier gegeben, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). In dem konkreten Fall bat der…