Wechsel in eine neue Pflegefamilie nach mehreren Jahren

Pflegeeltern haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde erfolglos gegen den Wechsel ihres Pflegekindes in eine andere Pflegefamilie gewehrt. Die Entscheidung der Vormündin und des Jugendamts entsprach dem Besten für das Kindeswohl, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerdeführer waren für mehr als vier Jahre die Pflegeeltern eines im September 2018 geborenen Kindes. Bei dem Kind zeigten sich Entwicklungsverzögerungen,…