“Düsseldorfer Tabelle”: Einkommensgruppen um 200 Euro angehoben

Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte “Düsseldorfer Tabelle” sieht im Wesentlichen Veränderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, den Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarfs vor. Die Tabellenstruktur ist gegenüber 2023 unverändert. Es verbleibt bei 15 Einkommensgruppen und dem der Tabelle zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten. Die Einkommensgruppen, die zuletzt 2018 angehoben…