Auflösung des Betriebsrats wegen mehrerer Verstöße

Ein Betriebsrat kann auf Antrag durch das Arbeitsgericht aufgelöst werden, wenn er objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Das legt § 23 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) fest. Und auch wenn einzelne Verstöße für sich genommen noch keine Auflösung rechtfertigen, kann sich aus der Gesamtschau mehrerer Gesetzesverstöße die Untragbarkeit der weiteren…