Bezug von Kindergeld auch während eines Masterstudiums
Um im Gesamten als Erstausbildung anerkannt zu werden, muss ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium im gleichen Fach in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Nur dann bestünde noch Anrecht auf Kindergeld während des Masterstudiums, so der Bundesfinanzhof (BFH). Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn der nächste Teil der mehraktigen…