Fristlose Kündigung wegen des Austritts aus der katholischen Kirche

Das Arbeitsrecht der Kirchen in Deutschland unterscheidet sich in so manchen Bestimmungen von denen für sonstige Arbeitnehmer. Gerade in der Frage der Konfessionszugehörigkeit ist es dabei in jüngerer Vergangenheit häufiger zu Gerichtsverfahren gekommen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu einer solchen Frage ersucht. Der beklagte…