Kostenübernahme für Präsenzschulung trotz Webinar-Angebot

Kosten für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen hat der Arbeitgeber zu tragen. Das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Von dem Anspruch der Betriebsräte auf Kostenübernahme können auch Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung für ein auswärtiges Präsenzseminar erfasst sein, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar des Schulungsanbieters möglich gewesen wäre. Bei der beklagten Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist…