Aufwendungen für Kfz-Stellplatz zusätzlich als Werbungskosten abziehbar
Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung neben den Aufwendungen für die Mietwohnung auch die für einen Kfz-Stellplatz als Werbungskosten in Abzug bringen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Der Kläger unterhielt in Hamburg aus beruflichem Anlass eine angemietete Zweitwohnung. Der monatliche Wohnungsmietzins inklusive Nebenkosten lag über dem Betrag von 1000 Euro, den das…

