Handgeld für Profifußballer bei der Steuer angeben

Ein Handgeld, das ein Fußballverein einem Profispieler anlässlich eines Vertragsabschlusses zahlt, kann zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts “exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler (Spielerlaubnis)” zählen. Jedenfalls dann, wenn der Club für den Wechsel des Spielers eine Transferentschädigung – also eine Ablöse – erbringen muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.   Handgeld als sofortige Betriebsausgabe…