Keine GEMA-Gebühr für das bloße Bereitstellen von TV-Geräten
Keine GEMA-Gebühr für das bloße Bereitstellen von TV-Geräten 21.12.15 – Der Betreiber eines Hotels muss der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen , wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können. Zu diesem Urteil ist der unter anderem für das Urheberrecht zuständige…