Keine GEMA-Gebühr für das bloße Bereitstellen von TV-Geräten

Keine GEMA-Gebühr für das bloße Bereitstellen von TV-Geräten 21.12.15 – Der Betreiber eines Hotels muss der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen , wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können. Zu diesem Urteil ist der unter anderem für das Urheberrecht zuständige…

Keine GEMA-Gebühr für das bloße Bereitstellen von TV-Geräten

Der Betreiber eines Hotels muss der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine Zimmerantenne empfangen können. Zu diesem Urteil ist der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gekommen. Es sei zu unterscheiden, ob der…