Keine Mietminderung nach Diebstahl einer bereitgestellten Einbauküche

Keine Mietminderung nach Diebstahl einer bereitgestellten Einbauküche 18.04.16 – Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in Berlin, die mit einer vom Vermieter bereits gestellten Einbauküche ausgestattet war. Nach einer gleichzeitig mit dem Mietvertrag vom 26. März 1997 geschlossenen Zusatzvereinbarung hatte die Klägerin eine Gesamtmiete in Höhe von 964,72 DM zu zahlen, wovon ein Betrag in…

Keine Mietminderung nach Diebstahl einer bereitgestellten Einbauküche

In einer vereinbarten Gesamtmiete entfiel ein zuvor festgelegter Betrag auf die Bereitstellung einer Einbauküche. Diesen zahlte die Mieterin zunächst auch weiter, nachdem sie die zur Verfügung gestellten Einbauküche durch eine eigene Ausstattung mit Erlaubnis der Vermieterin ersetzt hatte. Voraussetzung hierfür war unter anderem die sachgerechte Lagerung der Küche durch die Mieterin sowie deren Einbau bei…