Haftung eines Anbieters von offenem WLAN bei Urheberrechtsverletzungen

Haftung eines Anbieters von offenem WLAN bei Urheberrechtsverletzungen 26.07.18 – Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines sogenannten “Tor-Exit-Nodes” zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet. Jedoch kommt…

Offenes WLAN: Haftung des Anbieters bei Urheberrechtsverletzungen

  Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN haftet zwar nicht als “Störer” für von Dritten über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzungen. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers in Betracht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht zum ersten Mal in dieser Haftungsfrage eine Grundsatzentscheidung getroffen, nun aber erstmals nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des…