Haftung eines Anbieters von offenem WLAN bei Urheberrechtsverletzungen
Haftung eines Anbieters von offenem WLAN bei Urheberrechtsverletzungen 26.07.18 – Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines sogenannten “Tor-Exit-Nodes” zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet. Jedoch kommt…