Lohnsteuerforderung für die Verabschiedungsfeier eines Mitarbeiters
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Ein Geldinstitut hatte einen Empfang in ihren Geschäftsräumen gegeben, um den scheidenden…

