Corona-Erkrankung als Dienstunfall muss klar nachgewiesen werden

Ein Lehrer wollte seine Infektion mit dem Coronavirus nach einer Klassenfahrt als Dienstunfall anerkennen lassen. Das Land Nordrhein-Westfalen wies das ab – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Münster nach mündlicher Verhandlung festgestellt hat. Der Lehrer nahm Ende 2022 als eine von acht betreuenden Lehrkräften an einer Klassenfahrt mit rund 80 Schülern nach Berlin teil. Kurz…