Ermäßigte Umsatzsteuer für Zauberer – nicht für Nikolaus
Umsätze aus einer Zaubershow unterliegen nicht dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, sondern dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster festgestellt. Der Kläger war in den Streitjahren 2017 und 2018 als selbstständiger Zauberkünstler tätig. Seine Dienstleistungen stellte er für betriebliche und private Feierlichkeiten zur Verfügung. Er bot neben der…