Lieferfahrer hat Anrecht auf Fahrrad und Smartphone
Ein Fahrradlieferant kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ihm für die Einsätze ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein…