AGB-Klausel zur Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der “jetzigen” Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Diese Einschränkung der Zusage ist daher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Allerdings können bei Versorgungszusagen, die vor dem 1. Januar 2002 erteilt wurden, Rechte lediglich dann geltend gemacht werden, wenn die…