Kündigung und Schadensersatz: Teurer Griff ins Weinregal
Ein Mitarbeiter, der aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden entwendet, muss seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Geklagt hatte eine Hotelbetreiberin. Sie hat einem Kunden im Jahr 2009 zwei 6-Liter Flaschen “Chateau Petrus Pommerol”, Jahrgang 1999, zu einem…