Lebenslange Sperre eines Busfahrers wegen Handynutzung
Die Handynutzung eines Busfahrers während der Fahrt ist ein ernst zu nehmender Verstoß, rechtfertigt allerdings keine fristlose Kündigung und eine lebenslange Sperre für einen speziellen Linienbetrieb. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Der gekündigte Busfahrer war bei einem Busunternehmen beschäftigt, das als Subunternehmen für eine Verkehrsgesellschaft im Linienbetrieb unterwegs war. Nachdem ein Fahrgast ihn…