Kein Zutritt für den Vorsitzenden des Personalrats
Die angeordnete Beschränkung des Zugangs zum Dienstgebäude außerhalb der regulären Dienstzeiten ist auch vom Personalratsvorsitzenden zu beachten. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. In dem Fall hatte ein Landrat als Behördenleiter bei der Einführung eines einheitlichen Systems zur Erfassung der Arbeitszeiten der Beschäftigten und zur Schließung der Gebäude der Kreisverwaltung festgelegt, dass außerhalb der in…