Gewerbesteuerzahlungen eines deutschen FIFA-Schiedsrichters
Fußballschiedsrichter sind steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig, auch wenn sie bei internationalen Einsätzen nicht am jeweiligen Spielort eine Betriebsstätte begründen. Dies rechtfertigt somit die Festsetzung (nationaler) Gewerbesteuer auch für die im Ausland erzielten Einkünfte. Diesem nationalen Besteuerungsrecht stehen laut dem Bundesfinanzhof abkommensrechtliche Hürden (in diesem Falle die sogenannte Sportlerbesteuerung im jeweiligen Tätigkeitsstaat) nicht entgegen. Der Kläger…