Werbung für Arzneimittel gegen Hundeflöhe bei Facebook
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Zulässigkeit von Werbung auf Facebook für Tierarzneimittel zu entscheiden. Darin ging es um eine verschreibungspflichtige Kautablette zur Behandlung von Zecken- und Flohbefall bei Hunden. Weil in den sozialen Medien massiv negativ über das Arzneimittel diskutiert wurde (“Shitstorm”), insbesondere was mögliche Nebenwirkungen anging,…