Schwenken eines Filetiermessers als Bedrohung verstanden
Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Dies zeigt ein Fall, der am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verhandelt wurde. Der 29-jährige Kläger war nicht in einer Küche, sondern als Industriemechaniker beschäftigt. Mit zwei Kollegen arbeitete er einen…










