Kündigung, weil Arbeitskollege auf PC-Tastatur eingeschlafen ist
Weil die Sachbearbeiterin einer Bank bei der Überprüfung von Überweisungsbelegen einen Fehler ihres Arbeitskollegen übersah, wurde ihr vom Arbeitgeber gekündigt. Kurios ist der Fehler an sich. Weil der Kollege bei einem Sekundenschlaf auf die “2” der PC-Tastatur geriet, wurde eine Überweisung auf 222.222.222,22 Euro ausgestellt. Das Hessische Landesgericht gab der Klage gegen die Kündigung Recht.…